Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie mit einem Vorhaben kleine und mittlere Unternehmen im Bereich IT- und Cybersicherheit unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Vorhaben, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Handwerksbetrieben und Start-ups dabei helfen, ihr IT-und Cybersicherheitsniveau nachhaltig zu erhöhen.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden 2 Handlungsfeldern:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie erhalten für Fokusprojekte für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren
Das Förderverfahren ist zweistufig. Für Fokusprojekte müssen Sie Ihre Projektskizze jährlich zum 1.2. oder zum 1.8. beim Projektträger, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), einreichen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem des DLR.
Für die Einrichtung und den Betrieb der Transferstelle können Sie keinen Antrag mehr stellen.
Antragsberechtigt sind öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen, zum Beispiel
Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhalten, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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