Informationen
Wenn Sie Elemente von Länderstrategien und Arbeitsprogrammen für bestehende bilaterale Berufsbildungskooperationen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Maßnahmen zur Umsetzung von Elementen von Länderstrategien und Arbeitsprogrammen für bestehende bilaterale Berufsbildungskooperationen, für die die Umsetzungsexpertise von Kammer- und Arbeitnehmerorganisationen erforderlich ist.
Sie erhalten die Förderung für folgende Einzel- und Verbundvorhaben zur Entwicklung und pilothaften Erprobung:
betriebliche Aus- und Weiterbildungsgänge,kooperative Entwicklung von Curricula,Weiterbildungsangebote zur Ausbildung betrieblicher Ausbilder,Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte an beruflichen Schulen,duale Berufsbildungsgremien beziehungsweise Berufsbildungsausschüsse und Prüfungsausschüsse,Verfahren, Inhalte und Materialien für kompetenzorientierte Prüfungen,Modelle und Verfahren für die Partizipation der Sozialpartner an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Berufsbildung,Modelle, Verfahren und Inhalte zur Übertragung der Aufgaben der Kammern im Kontext der beruflichen Aus- und Weiterbildung,Modelle der überbetrieblichen Ausbildung als integrativer Bestandteil der dualen Berufsausbildung,Handlungsmodelle für Berufsorientierung und Imageverbesserung der Berufsbildung,Beratungs- und Begleitungsformate zu Karrierewegen im Kontext der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Aufstiegsfortbildung/höheren Berufsbildung,Organisationsmodelle Verbundausbildung, insbesondere zur Aktivierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Mitwirkung an dualer Berufsausbildung.Zudem wird eine Metamaßnahme begleitend gefördert, die Dachverbände bei der Mitwirkung an der Entwicklung von Länderstrategien und Arbeitsprogrammen sowie bei der fachlichen Begleitung der zu fördernden Vorhaben unterstützt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.
Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag können Sie nach Aufforderung an den DLR Projektträger richten.
Wenn Sie an der Förderung interessiert sind, können Sie sich formlos per E-Mail an berufsbildunginternational@dlr.de mit dem Stichwort „WiSoVET” registrieren, um entsprechende Aufforderungen zu erhalten.
Bitte nutzen Sie zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystems easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Kammerorganisationen und deren Einrichtungen sowie andere von der deutschen Wirtschaft getragene Einrichtungen, deren Zweck unter anderem auf die berufliche Aus- und Weiterbildung ausgerichtet ist,DGB-Bezirke und Regionen, Mitgliedsgewerkschaften des DGB sowie die Bildungsträger der Gewerkschaften, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die berufliche Aus- und Weiterbildung ausgerichtet ist,gewerbliche Bildungsanbieter als Umsetzungspartner in den geplanten Projektverbünden.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Partner eines Verbundprojektes müssen ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.Projekte, die im Rahmen anderer Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden, werden nicht gefördert.Von der Förderung ausgenommen sind Bereiche, die in den wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich fallen.