
Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen (FRL IndiFö)
16. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie Schülerinnen und Schüler individuell fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der beruflichen Orientierung an allgemein- und berufsbildenden Schulen.
Sie erhalten die Förderung für
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
Richten Sie Ihren Förderantrag bis zum 1.4. des Jahres, in der die Maßnahme startet, an die Sächsische Aufbaubank – (SAB).
Die Förderung von Inklusionsassistentinnen und -assistenten ist nicht mehr möglich.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie schließen mit der Schule und der Person, die die Maßnahme durchführt, eine Kooperationsvereinbarung.
Wenn Sie eine Praxisberaterin oder einen Praxisberater einsetzen, gilt:
Wenn Sie Maßnahmen zur Potenzialanalyse und die Werkstatttage durchführen, gilt:
Chatte mit der Förderung
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