Informationen
Wenn Sie Verbraucherinnen und Verbraucher über die Erzeugung, Herstellung und Qualität von Öko-Lebensmitteln und über das staatliche Bio-Siegel informieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.
Kontext
Der Bund unterstützt Sie bei der Durchführung von Informations- und damit verbundenen Absatzförderungsmaßnahmen für Erzeugnisse aus dem ökologischen Landbau sowie zur weiteren Bekanntmachung des staatlichen Bio-Siegels.
Sie erhalten den Zuschuss im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL)“ insbesondere für
Kampagnen oder Veranstaltungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend über die Herstellung, Verarbeitung und Qualität von Erzeugnissen des ökologischen Landbaus aufmerksam machen und über Inhalt und Bedeutung des staatlichen Bio-Siegels informieren,Maßnahmen, die der besseren Kennzeichnung und Präsentation von ökologisch erzeugten Lebensmitteln dienen (Bio-Siegel); ausgenommen sind Erzeugnisse, die in Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genannt werden (sogenannte Anhang-I-Produkte).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen den Betrag von mindestens EUR 50.000 übersteigen.
Den Antrag auf Förderung stellen Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Fristen
Reichen Sie Ihren Projektantrag bitte bis zum 31.5.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen, die überregional tätig sind.Sie müssen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des ökologischen Landbaus, der Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse oder der Vermarktung ökologischer Produkte besitzen.Eine Förderung von Anhang-I-Produkten können Sie nur erhalten, wenn Sie ein Kleinstunternehmen oder ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß EU -Definition betreiben.Die geplante Maßnahme muss die übrigen Maßnahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau“ ergänzen. Das gilt insbesondere für andere Maßnahmen zur Information der Verbraucher zum Ökolandbau.