Informationen
Wenn Sie als Gemeinde Maßnahmen zum Breitbandausbau für schnelles Internet planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die LfA Förderbank Bayern gewährt Direktdarlehen an Kommunen, die eine Zuschussförderung im Rahmen der „Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)“ beziehungsweise eine Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern („Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0“) erhalten.
Sie bekommen die Förderung
auf Grundlage der BayGibitR zur Finanzierung kommunaler Zuschüsse an einen Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen in Breitbandinfrastrukturen sowieIhrer Kosten für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen, die nach Errichtung Netzbetreibern zum Betrieb überlassen werden (Betreibermodell),kommunaler Zuschüsse an einen Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen in Breitbandinfrastrukturen sowieIhrer Kosten für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen, die nach Errichtung Netzbetreibern zum Betrieb überlassen werden (Betreibermodell),auf Grundlage der KofGibitR 2.0 für Ausgaben an einen Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen in Breitbandinfrastrukturen sowie zur Realisierung eines Betreibermodells.Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen
ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent,unter EUR 2 Millionen bis zu 100 ProzentIhrer förderfähigen Investitionskosten.
Das Darlehen kann maximal bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der jeweiligen Bezirksregierung als förderfähig anerkannten Aufwendungen der Gemeinde und der staatlichen Zuwendung gewährt werden.
Bitte beachten Sie: Sie dürfen pro Kalenderjahr Darlehenszusagen in Höhe von maximal EUR 150 Millionen aus dem dem KfW-Programm IKK – Investitionskredit Kommunen (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die LfA Förderbank Bayern.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Gemeinden,Zusammenschlüsse von Gemeinden undGemeindeverbändein Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen für Ihr Vorhaben eine Zuwendung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) erhalten. Oder Ihr Vorhaben wird nach der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 gefördert.Die Förderung erfolgt auf Basis der BayGibitR beziehungsweise der KofGibitR 2.0.Das Darlehen wird vorhabensbezogen vergeben.Ihr Vorhaben muss mit den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der LfA Förderbank Bayern vereinbar sein.Sie bekommen keine Förderung, wenn
gegen Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt, beantragt, zugelassen oder eingeleitet sind oderSie ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU sind.