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Copilot für Förderungen
01. Nov. 0112
Wenn Sie kommunale Infrastrukturmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Die LfA Förderbank Bayern gewährt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Darlehen für kommunale Infrastrukturinvestitionen zur Senkung des Energieverbrauchs.
Sie können mit dem Darlehen Vorhaben
finanzieren.
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen
Ihrer förderfähigen Investitionskosten.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 4 Millionen.
Bitte beachten Sie: Sie dürfen pro Kalenderjahr Darlehenszusagen in Höhe von maximal EUR 150 Millionen aus dem dem KfW-Programm IKK – Investitionskredit Kommunen (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die LfA Förderbank Bayern.
Antragsberechtigt sind bayerische
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Sind gegen Sie als Antragstellerin und Antragsteller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt, beantragt, zugelassen oder eingeleitet, ist eine Förderung nicht möglich.
Nicht gefördert werden Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen
eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-beihilferechtlichen Sinne ausüben.
Nicht unterstützt wird die Finanzierung von Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsgrundsätze der LfA Förderbank Bayern entsprechen.
Beta