Informationen
Wenn Sie mit Ihrem Projekt nachhaltige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Die Bundesregierung unterstützt Ihre Maßnahmen zum Aufbau von nachhaltigen professionellen Strukturen und Rahmenbedingungen im Bereich der Popularmusik und im Jazz in Deutschland.
Förderfähig sind
Aktivitäten, die in Zusammenarbeit mit regionalen oder bundesweiten Akteuren der Musikbranche umgesetzt werden und die Professionalisierung von Angeboten und Strukturen der Musikszene in Deutschland vorantreiben und fördern.Aktivitäten und Projekte, die nachhaltige Strukturen schaffen, wie beispielsweise Mentoring und Workshops,Austauschformate, die durch Kommunikation und Vernetzung Musikschaffende, Musikunternehmen und Akteure der Musikbranche unterstützen. Dies können beispielsweise Kommunikationsforen wie auch Onlinebörsen sein,Studien, Evaluationen und Marktuntersuchungen, die wissenschaftliche Daten zur Musikkultur und Musikwirtschaft in Deutschland erheben,Maßnahmen zur Entwicklung von Strukturen zur Verbesserung der Chancengleichheit,Aktivitäten und Projekte, die die Nachhaltigkeit der Musikwirtschaft in Deutschland fördern, sowohl ökologisch als auch strukturell und finanziell,Anerkennungen für besondere musikwirtschaftlich und musikkulturelle Leistungen,andere Projekte, die dem Aufbau und Ausbau von Strukturen dienlich sind.Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der jeweiligen Gesamtkosten pro Projekt.Für regionale Infrastrukturprojekte erhalten Sie pro Projekt maximal 50.000 EUR pro Jahr.Für bundesweite Infrastrukturprojekte erhalten Sie pro Projekt maximal 80.000 EUR pro Jahr.Antragstellende erhalten maximal 150.000 EUR pro Jahr.Die beantragte Fördersumme soll meistens mindestens 10.000 EUR betragen.Ihren Antrag richten Sie elektronisch zu festgesetzten Abgabeterminen an die Initiative Musik gGmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
natürliche Personen,rechtsfähige juristische Personen,Personengesellschaften.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen einen Sitz beziehungsweise Wohnsitz in Deutschland.Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten und in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.Sie verfügen über spezifische Tätigkeitserfahrungen und planen möglichst die Gründung einer rechtsfähigen juristischen Person oder Personengesellschaft beziehungsweise haben bereits gegründet.Wenn Sie ein regionales Infrastrukturprojekt durchführen, beteiligen Sie mindestens eine regionale oder kommunale Institution. Die Beteiligung können Sie in Form eines Letter of Intent (Absichtserklärung) schriftlich belegen.Ihr Projekt wirkt nicht wettbewerbsverzerrend.Sie führen die Maßnahmen ökologisch sinnvoll durch und setzen möglichst wenig Energie- und Ressourcen ein.Sie streben eine diverse Besetzung bei der Durchführung der Projekte an.