Informationen
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Musikerinnen und Musiker,Interpretinnen und Interpreten,KünstlerensemblesWenn Sie als Solokünstlerin, Solokünstler oder Band finanzielle Unterstützung für Ihre Musikprojekte und Konzerte brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Die Bundesregierung unterstützt Künstlerinnen, Künstler und Künstlerensembles der Musikkultur und der Musikwirtschaft, vor allem Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler insbesondere im Bereich der Rock-, Pop- und Jazzmusik.
Sie erhalten die Förderung für
Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten,Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen,Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,Digitalisierung,Promotion- und Marketingmaßnahmen,Konzertauftritte von Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen, die mit mindestens 60 Prozent der Auftrittstermine innerhalb Deutschlands stattfinden.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Förderanteil ist degressiv und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt
bis zu 60 Prozent der Gesamtausgaben, wenn die Gesamtausgaben bis zu EUR 10.000 betragen,bis zu 40 Prozent der Gesamtausgaben bei Gesamtausgaben in Höhe von EUR 75.000,pro Projekt maximal EUR 30.000 pro Jahr,mindestens EUR 6.000, dies bedeutet die erforderlichen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.Durch die Initiative Musik ist die Förderung auf eine maximale Fördersumme pro Antragstellendem und Jahr auf maximal EUR 100.000 begrenzt.
Sie können Ihren Antrag bei der Initiative Musik gGmbH stellen. Wenn Sie dreimal eine Förderung innerhalb von 8 Förderrunden erhalten haben, ist für die folgenden 8 Förderrunden, mindestens jedoch für 2 Jahre, eine Antragstellung nicht möglich.
allein sowie zusammen mit einem oder mehreren Unternehmen der Musikwirtschaft mit einem registrierten Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum, beispielsweise mit folgenden:
Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag),Management von Künstlerinnen und Künstlern (Managementvertrag),Agenturen von Künstlerinnen und Künstlern (Booking-/Agenturvertrag),Musikproduzentinnen und Musikproduzenten (Künstlerexklusivvertrag),Musikverlage (Verlagsvertrag).Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Bei Ihren Darbietungen beziehungsweise Aufnahmen sollte es sich vor allem um neugeschaffene Original-Musikwerke handeln.Als Nachwuchskünstlerin oder Nachwuchskünstler sollten Sie bisher nicht mehr als 2 Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht haben sollte.Als Unternehmen sollten Sie möglichst mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben; wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kaufmännisches handelt, sollten Sie amtlich registriert sein (Gewerbe-/ Handelsregisteranmeldung).Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, an denen Unternehmen der öffentlichen Hand beteiligt sind sowie die Produktion, Aufführung und Vermarktung von Werken, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige, strafbare oder jugendgefährdende Inhalte verbreiten.