Informationen
Wenn Sie als Start-up in Hamburg innovative Vorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital aus dem InnoVentureFonds erhalten.
Kontext
Der InnoVentureFonds unterstützt Sie als innovatives Start-up durch Beteiligungskapital, um Ihre Eigenkapitalausstattung zu stärken und Ihre Liquidität zu sichern.
Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen einschließlich Akquisitionen sowie für allgemeine Unternehmensfinanzierungen.
Sie erhalten die Förderung als Beteiligung beziehungsweise beteiligungsähnliches Finanzinstrument, beispielsweise offene Beteiligung, Gesellschafterdarlehen mit Wandlungsoption und Wandeldarlehen.
Der InnoVentureFonds beteiligt sich mit weniger als 50 Prozent am Stammkapital Ihres Unternehmens. Die Beteiligung erfolgt immer gemeinsam mit einem privaten Investor zu gleichen Bedingungen (pari passu).
Die Höhe der Beteiligung beträgt maximal EUR 7 Millionen.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, schicken Sie bitte zunächst eine Mail mit Pitch Deck und Finanzplan an die IFB Innovationsstarter GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind junge und/oder wachstumsorientierte Unternehmen aller Branchen mit innovativen (beispielsweise ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen und mindestens einem Betriebssitz in Hamburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Auf Sie trifft normalerweise mindestens eins der folgenden Merkmale zu: skalierbares und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell,innovatives und/oder digitalisierungsorientiertes Geschäftsmodell,Inanspruchnahme einer Innovationsförderung innerhalb der letzten 36 Monate,Auszeichnung durch einen nationalen oder internationalen Innovationspreis innerhalb der letzten 36 Monate,Geschäftsmodell, das innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickelt.skalierbares und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell,innovatives und/oder digitalisierungsorientiertes Geschäftsmodell,Inanspruchnahme einer Innovationsförderung innerhalb der letzten 36 Monate,Auszeichnung durch einen nationalen oder internationalen Innovationspreis innerhalb der letzten 36 Monate,Geschäftsmodell, das innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickelt.Ihr Unternehmen darf keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung (Do-no-significant-harm-Prinzip) verursachen.Ihr Unternehmen muss neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln,die Seed Phase erfolgreich absolviert haben,ein überzeugendes Managementteam haben,großes Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial sowie attraktives Exitpotenzial besitzen.neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln,die Seed Phase erfolgreich absolviert haben,ein überzeugendes Managementteam haben,großes Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial sowie attraktives Exitpotenzial besitzen.Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW und der ESG-Ausschlussliste der IFB Innovationsstarter GmbH vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.