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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Wenn Sie Forschungsinfrastrukturen ausbauen oder erweitern wollen oder ein Forschungs- oder Transfervorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Aufbau und die Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Forschungs- und Transfervorhaben.
Zu Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen gehören folgende Vorhaben:
Im Rahmen der Forschungs- und Transferförderung erhalten Sie die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“.
Werden zusätzlich Landesmittel eingesetzt, beträgt die Höhe des Zuschusses maximal 80 Prozent, bei Vorhaben des Klimaschutzes in Mooren für Dienststellen des Landes Niedersachsen und Hochschulen in staatlicher Verantwortung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei Vorhaben des Klimaschutzes in Mooren müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 50.000 betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens über die Strukturbeauftrage oder den Strukturfondsbeauftragten, die Beauftragte oder den Beauftragten für den Haushalt und die Leitung der Einrichtung über das Kundenportal sowie postalisch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.
Sie müssen Ihren Antrag zu festgelegten Stichtagen einreichen, die im Internet bekanntgegeben werden. Einen Antrag für den Aufbau und die Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen können Sie jederzeit stellen.
Für Verbundprojekte ist die Antragstellung zweistufig. In der 1. Stufe müssen Sie zum jeweiligen Stichag eine aussagekräftige Beschreibung Ihres Vorhabens in Form einer Verbundvereinbarung abgeben. Erreicht Ihre Beschreibung bei der Bewertung die Mindestpunktzahl, erhalten Sie die Aufforderung zur Antragstellung mit Fristsetzung für eine weitere Begutachtung in Stufe 2.
Antragsberechtigt sind
mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
Im Fall von Innovationen für Klimaschutz in Mooren sind außerdem Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts und Vereine antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta