Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie Digitalisierung in der Landwirtschaft
15. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen planen, die der Innovation und der Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Nahrungsmittelwirtschaft sowie weiterer Akteure im ländlichen Raum dienen oder die Digitalisierung in der Landwirtschaft voranbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben in folgenden landwirtschaftlichen Förderbereichen:
Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri),Zusammenarbeit – Netzwerke und Kooperationen,Digitalisierung in der Landwirtschaft.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme in den einzelnen Förderbereichen.
Anträge richten Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über das hessische Agrarportal an das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Landwirtschaft.
Im Fall der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ ist das Antragsverfahren zweistufig. Zunächst müssen Sie einen Aktionsplan durch die Operationelle Gruppe beim Hessischen Innovationsdienstleister, dem Institut für ländliche Strukturforschung, vorlegen. Nach positiver Beurteilung Ihres Vorhabens durch den Beirat der Europäischen Innovationspartnerschaft reichen Sie den Antrag online beim Regierungspräsidium Gießen ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
im Fall von EIP-Agri: Operationalle Gruppen (OG) gemäß GAP-SP-Verordnung,für Netzwerke und Kooperationen: Zusammenschlüsse von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Landbewirtschaftern, Forschungs- und Versuchseinrichtungen sowie Verbänden und Vereinen,Antragsberechtigt bei Digitalisierungsvorhaben sind
Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen des Agrarsektors, die mehr als 25 Prozent ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreichen beziehunsgweise überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen,rechtsfähige Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen,Maschinenringe sowie Wasser- und Bodenverbände, wenn sie landwirtschaftliche Tätigkeiten wahrnehmen beziehungsweise Dienstleistungen für die Landwirtschaft erbringen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die für die einzelnen Förderbereiche geltenden Zweckbindungsfristen einhalten.Nehmen Sie als Unternehmen teil, müssen Sie die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU) erfüllen.Beachten Sie bitte die für die einzelnen Förderbereiche geltenden Voraussetzungen.Zur Koordinierung des Vorhabens eingestelltes oder abgestelltes Personal muss eine entsprechende fachliche Qualifikation vorweisen.Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht Folge geleistet haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.