Informationen
systemseitige Innovationen,Innovationen im Bereich der Interaktion zwischen Schienengüterverkehr und Infrastruktur undzur Verbesserung der Integration des Schienengüterverkehrs in Logistikketten.Organisations- und Prozessinnovationen,Wenn Sie innovative Lösungen und Technologien für den Schienengüterverkehr entwickeln oder in Kürze auf den Markt bringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihre Innovationen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Schienenfahrzeugtechnik mit einem Zuschuss.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in einem breiten Spektrum an sektorspezifischen Innovationen:
Innovative Produkte und Komponenten,damit verbundene Technologieanpassungen,Gefördert werden zum einen die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten beziehungsweise Demonstratoren (Förderlinie 1), zum anderen die Markteinführung innovativer Technologien (Förderlinie 2).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
In der Förderlinie 1: Je nach Größe Ihres Unternehmens erhalten Sie als Unternehmen in der Kategorie „Testfelder und Pilotprojekte“ bis zu 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss und in der Kategorie „Demonstratoren“ bis zu 45 Prozent. Als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss erhalten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.In der Förderlinie 2: Sie erhalten bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss. Ihr Projekt muss ein Vorhabenvolumen von mindestens EUR 25.000 (Bagatellgrenze) haben.Ihr Projekt muss ein Vorhabenvolumen von mindestens EUR 25.000 (Bagatellgrenze) haben.Über die Höhe der Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle im Einzelfall.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einreichen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Für die Erstellung Ihrer Projektskizze sowie für einen Förderantrag nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts mit einer rechtsfähigen Vertretung in Deutschland.Ihre Innovation muss das Potenzial aufweisen, die Wirtschaftlichkeit, die Leistungsfähigkeit, die Flexibilität oder die Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Deutschland zu erhöhen.Sie müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung Ihres Vorhabens verfügen,in Förderlinie 2 Ihre geförderte Innovation mindestens 2 Jahre nach Abschluss der Fördermaßnahme zweckgebunden einsetzen (zweckgebundene Nutzungsdauer),in einem Verbundprojekt Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung Ihres Vorhabens verfügen,in Förderlinie 2 Ihre geförderte Innovation mindestens 2 Jahre nach Abschluss der Fördermaßnahme zweckgebunden einsetzen (zweckgebundene Nutzungsdauer),in einem Verbundprojekt Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.