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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen die Neueinstellung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten planen, um den Technologie- und Wissenstransfer in Ihrem Betrieb zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge als Innovationsassistentin oder Innovationsassistenten neu einstellen und beschäftigen. Aufgabe der Innovationsassistentin oder des Innovationsassistenten ist es, im Rahmen eines konkreten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens in Ihrem Unternehmen neue technische Erkenntnisse und Erfahrungen zu gewinnen oder neue oder wesentlich verbesserte Produkte beziehungsweise Verfahren/Herstellungsverfahren zu entwickeln.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personalkosten.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens und beträgt monatlich für die Dauer von bis zu 24 Monaten
Förderfähig ist grundsätzlich das Einkommen der Innovationsassistentin und des Innovationsassistenten im jeweiligen Förderzeitraum. Wenn die Gründung Ihres Unternehmens nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, können Sie die Förderung für 2 Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Abschluss des Anstellungsvertrags auf dem vorgeschriebenen Vordruck an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Bitte setzen Sie sich vorab mit den Ansprechpartnerinnen im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Verbindung.
Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Beta