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Copilot für Förderungen
29. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Wenn Sie in Hessen innovative Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung als Zuschuss oder in Form einer Beteiligung erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie bei innovativen Vorhaben und Projekten, die der Umsetzung der Hessischen Innovationsstrategie dienen. Die Fördermittel stammen aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Folgende Einzelprogramme werden im Rahmen der Richtlinien zur Innovationsförderung angeboten:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, bei innovativen Untenehmensgründungen ist auch die Übernahme einer Beteiligung möglich.
Die Höhe Ihrer Förderung hängt von Art und Umfang der geplanten Maßnahme und vom jeweiligen Einzelprogramm ab.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Projektträger.
Die Innovationsförderung in Hessen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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