Innovationsförderung – Forschung, Entwicklung, Innovation, Wissens- und Technologietransfer sowie Technologiemarketing
29. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Informationen
Wenn Sie innovative Vorhaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich oder zum Wissenstransfer umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Innovationsförderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Forschungs- und Entwicklungs- sowie Innovationsvorhaben, bei Vorhaben, die den Wissens- und Technologietransfer in den Bereichen Ressourceneffizienz und CO2-Reduktion beschleunigen, sowie bei Vorhaben des Technologiemarketings.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben zur Erprobung oder Schaffung neuer oder neuartiger Produkte, Dienstleistungen, Produktionsanlagen und -verfahren, die den Stand der Technik in der Bundesrepublik Deutschland erhöhen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent betragen, abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller sowie von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen oder an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
vor allem kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach KMU-Definition der EU sowie Ingenieurbüros und ähnliche freie Berufe mit Betriebsstätte in Hessen,Einrichtungen der technisch-wissenschaftlichen beziehungsweise -wirtschaftlichen Infrastruktur,Unternehmen mit Betriebssitz in Hessen, die gemeinsam mit mindestens einem anderen Unternehmen mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen oder einer Einrichtung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur für Forschung und Entwicklung ein Vorhaben zur Entwicklung oder Demonstration eines innovativen Produkts oder Verfahrens oder einer technologieorientierten Dienstleistung durchführen (Verbundforschung), sowieHochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Transfer- und Wirtschaftsfördereinrichtungen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss zur Unterstützung der Schlüsselbereiche der Hessischen Innovationsstrategie beitragen. Diese sind: Life Sciences,Bioökonomie und Gesundheitswirtschaft,Umwelttechnologie,Energietechnologie und Ressourceneffizienz,Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),Automatisierung und Systemtechnik,Nano- und Materialtechnologie,Innovative Mobilitäts- und Logistikkonzepte,Elektromobilität,Finanzwirtschaft,Kultur- und Kreativwirtschaft.Life Sciences,Bioökonomie und Gesundheitswirtschaft,Umwelttechnologie,Energietechnologie und Ressourceneffizienz,Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),Automatisierung und Systemtechnik,Nano- und Materialtechnologie,Innovative Mobilitäts- und Logistikkonzepte,Elektromobilität,Finanzwirtschaft,Kultur- und Kreativwirtschaft.Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantregen, sollen wissenschaftlich und technologisch Erfolg versprechend sein und Aussicht auf Verwertung bieten.Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Förderbestimmungen zur Innovationsförderung.