Informationen
Wenn Sie in ein Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen bekommen.
Kontext
Die L-Bank unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberufliche Tätige in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe, wenn Sie eine Innovation oder ein Digitalisierungsprojekt planen.
Sie bekommen die Förderung für
innovative Vorhaben, um neue oder verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln,Digitalisierungsvorhaben,Vorhaben innovativer Unternehmen sowieEntwicklung und Einführung neuer, innovativer Geschäftsmodelle.Sie bekommen die Förderung als Darlehen.
Die Darlehenshöhe beträgt für
kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) höchstens EUR 5 Millionen,größere Unternehmen höchstens EUR 25 Millionen beziehungsweise im Förderschwerpunkt „Innovative Unternehmen“ höchstens EUR 7,5 Millionen (im Förderschwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bestehen weitere Sonderregelungen).Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Die Bagatellgrenze liegt normalerweise bei EUR 10.000.
Nach erfolgreicher Durchführung der Investitionen können Sie als KMU je nach Vorhaben zusätzlich einen Tilgungszuschuss bekommen.
Die L-Bank bietet sowohl für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch für größere Unternehmen (Nicht-KMU/GU) zusätzlich beihilfefreie Programmvarianten an. In diesen Varianten ist jedoch kein Tilgungszuschuss möglich.
Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Die Innovationsfinanzierung 4.0 beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,größere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern ihr Jahresumsatz EUR 500 Millionen nicht übersteigt und sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowieAngehörige der Freien Berufe.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie setzen das Projekt in Baden-Württemberg um.Sie müssen in Ihrem Innovationsvorhaben neue oder substanziell verbesserte Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen entwicklen, die für Sie als Unternehmen neu sind.Unter Digitalisierungsvorhaben fallen Maßnahmen zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und Produkten,Projekte zur Entwicklung und Implementierung von Digitalisierungsstrategien und -konzepten,Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.Maßnahmen zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und Produkten,Projekte zur Entwicklung und Implementierung von Digitalisierungsstrategien und -konzepten,Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.Ihr Digitalisierungsvorhaben muss für Sie als Unternehmen neu sein und mindestens einem der in der Anlage genannten Bereiche zuzuordnen sein.Als innovatives Unternehmen müssen Sie ein dynamisches Unternehmenswachstum oder einen überdurchschnittlichen Forschungs- und Entwicklungsaufwand nachweisen oder bereits Fördergelder aus Innovationsprogrammen in den letzten 3 Jahren erhalten haben.Mit Ihrem innovativen Geschäftsmodell müssen Sie Ihr Unternehmen gegenüber Ihren Kunden oder dem Markt neu ausrichten. Hierbei steht die Entwicklung oder die Einführung innovativer Geschäftsmodelle, vor allem zur Anpassung an neue Wertschöpfungsketten, im Fokus (siehe Anlage).Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Nicht gefördert werden unter anderem
Umschuldungen und Nachfinanzierungen begonnener beziehungsweise abgeschlossener Projekte, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen,der Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen in Form von Share Deals,Treuhandkonstruktionen sowieUnternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.