Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie einen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland leisten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Mit den Mittels aus dem Innovationsfonds unterstützt der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Projekte zu neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung.
In den folgenden Bereichen werden Vorhaben gefördert:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und nach der Art Ihrer Maßnahme. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten, die im Internet veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegten Antragsfristen.
Der Innovationsausschuss hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) als Projektträger beauftragt.
Antragsberechtigt sind je nach Bereich
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Produktinnovationen im Bereich neuer Versorgungsformen.
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