Matching-X-Logo
Förderung

FM

wahrscheinlich abgelaufen

Innovationsfonds SH

16. Jun. 2024

Existenzgründer +3

vor 2 Jahren

1.000.000€

Beteiligung

Schleswig-Holstein

7 Jahre

Informationen

Wenn Sie ein innovatives Unternehmen gegründet haben oder die Gründung eines solchen Unternehmens planen oder Innovationen in Ihrem Betrieb umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital aus dem Innovationsfonds SH bekommen.

  • Unternehmensnachfolgen/-übernahmen,
  • Unternehmen in der Start-up-Phase bei der Erstfinanzierung mindestens EUR 50.000, jedoch höchstens EUR 500.000, und kann in begründeten Ausnahmefällen oder durch Folgefinanzierung auf bis zu EUR 750.000 erhöht werden,
  • etablierte Unternehmen und Start-ups in der Wachstumsphase bei der Erstfinanzierung mindestens EUR 50.000, jedoch höchstens EUR 750.000, und kann in begründeten Ausnahmefällen oder durch Folgefinanzierung auf bis zu EUR 1 Million erhöht werden.
  • Bei der (Erst-)Finanzierung von Unternehmen in der Seed- und in der Start-up-Phase ist ein angemessener Einsatz von Gesellschaftermitteln in Höhe von mindestens EUR 25.000 verpflichtend.

    Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU mit Geschäftssitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

  • Ihr Vorhaben erfüllt die Anforderungen der Nachhaltigkeitsleitlinie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
  • Unternehmen in der Seed-Phase bei der Erstfinanzierung mindestens EUR 50.000, jedoch höchstens EUR 200.000, und kann in begründeten Ausnahmefällen oder durch Folgefinanzierung auf bis zu EUR 500.000 erhöht werden,
  • Der Innovationsfonds SH unterstützt Sie als Start-up, junges und/oder innovatives kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), Existenzgründerin und Existenzgründer, Handwerksbetrieb oder Unternehmensnachfolgerin und -nachfolger während der Seed-Phase, Start-up-Phase oder Wachstumsphase mit Beteiligungskapital bei Vorhaben im Bereich Innovationen, um Ihre Eigenkapitalbasis zu stärken.

  • wirtschaftliche Stabilisierungen von innovativen etablierten Unternehmen.
  • Ausgründungen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und aus forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Unternehmen,
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) oder bei geplanter Ausgründung an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem jeweiligen Ansprechpartner wird empfohlen.

    Die Höhe der Beteiligung beträgt für

    rechtliche Voraussetzungen

  • nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen und Prozessinnovationen,
  • Der Innovationsfonds SH finanziert

  • innovative Start-ups,
  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

    Sie bekommen die Förderung als stille oder offene Beteiligung.

  • innovative Wachstumsfinanzierungen,
  • Existenzgründungen,
  • Kontext

    Chatte mit der Förderung

    Beta