Matching-
Copilot für Förderungen
16. Jun. 2024
Wenn Sie ein innovatives Unternehmen gegründet haben oder die Gründung eines solchen Unternehmens planen oder Innovationen in Ihrem Betrieb umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital aus dem Innovationsfonds SH bekommen.
Bei der (Erst-)Finanzierung von Unternehmen in der Seed- und in der Start-up-Phase ist ein angemessener Einsatz von Gesellschaftermitteln in Höhe von mindestens EUR 25.000 verpflichtend.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU mit Geschäftssitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Der Innovationsfonds SH unterstützt Sie als Start-up, junges und/oder innovatives kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), Existenzgründerin und Existenzgründer, Handwerksbetrieb oder Unternehmensnachfolgerin und -nachfolger während der Seed-Phase, Start-up-Phase oder Wachstumsphase mit Beteiligungskapital bei Vorhaben im Bereich Innovationen, um Ihre Eigenkapitalbasis zu stärken.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) oder bei geplanter Ausgründung an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem jeweiligen Ansprechpartner wird empfohlen.
Die Höhe der Beteiligung beträgt für
Der Innovationsfonds SH finanziert
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie bekommen die Förderung als stille oder offene Beteiligung.
Beta