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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Kultusministerium
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Wenn Sie in Niedersachsen ein innovatives Projekt planen, das den Übergang von der Schule in den Beruf verbessert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei der Durchführung innovativer Projekte der beruflichen Erstausbildung.
Sie erhalten die Förderung für
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise im SER-Gebiet („stärker entwickelte Region“) 40 Prozent und im ÜR-Gebiet („Übergangsregion“) 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 24 Monaten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zum 30.4. oder zum 30.9. eines Jahres über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie sonstige Einrichtungen wie Kammern und andere juristische Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen für Auszubildende oder Beschäftigte der Landesverwaltung.
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