Informationen
Wenn Sie im Bereich innovativer Funktechnologien forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Anwendungen innovativer Funktechnologien in öffentlichen und privaten Funknetzen.
Das BMDV fördert Einzel- und Verbundvorhaben, beispielsweise zu Hard- und Softwarekomponenten, einschließlich der dafür erforderlichen Daten, Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle und -prozesse. Gefördert werden
Durchführbarkeitsstudien: Sie untersuchen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen kleiner und mittelständiger Anwenderinnen und Anwender die Machbarkeit und Entwicklung von Konzepten innovativer Funknetztechnologien,Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Sie arbeiten an neuen Kenntnissen und Fertigkeiten oder Tätigkeiten zur Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener Kenntnisse und Fertigkeiten, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen von Hardware- und Softwarekomponenten der Funknetztechnologien zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen von Hardware- und Softwarekomponenten der Funknetztechnologien herbeizuführen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anwendungsnähe Ihres Vorhabens und ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller.
Durchführbarkeitsstudien: bis zu EUR 7,5 Millionen pro Studie,Vorhaben, die überwiegend die industrielle Forschung betreffen, bis zu EUR 20 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu EUR 15 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Für Durchführbarkeitsstudien ist das Antragsverfahren einstufig und bei allen anderen Vorhaben zweistufig. Sie können Ihren Antrag beziehungsweise Ihre Projektskizze nur im Rahmen eines gesonderten Förderaufrufs einreichen.
Weitere Informationen erteilen das BMDV und der beauftragte Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, vor allem außeruniversitäre und Ressort-Forschungseinrichtungen,Hochschulen,Gebietskörperschaften,Zweckverbände,kommunale Unternehmen undsonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft einer Stadt oder Gemeinde oder eines Landkreises stehen.außeruniversitäre und Ressort-Forschungseinrichtungen,Hochschulen,Gebietskörperschaften,Zweckverbände,kommunale Unternehmen undsonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft einer Stadt oder Gemeinde oder eines Landkreises stehen.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Projekt muss mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden sein mit der Folge, dass Sie es aus wirtschaftlichen Gründen ohne Gewährung der Zuwendung nicht durchführen würden.Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Projekts.Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.