Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2022
Wenn Sie sich am Anfang einer innovativen Existenzgründung befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen und nachhaltigen Gründungsvorhaben in der Phase vor und zu Beginn der Existenzgründung. Die Gründungen können thematisch Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen, Prozess- oder Verfahrensinnovationen oder Geschäftsmodellinnovation abdecken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.050 pro Monat und Antragstellerin und Antragsteller für bis zu 12 Monate.
Für unterhaltspflichtige Kinder erhalten Sie einen Zuschlag von jeweils EUR 150,00 pro Monat.
Über die Förderung wird in einem Wettbewerbsverfahren entschieden. Reichen Sie Ideenpapiere zu bekanntgegebenen Stichtagen über einen onlinebasierten Fragebogen ein. Ansprechpartnerin hierfür ist die futureSAX GmbH.
Nach Auswahl des Projekts reichen Sie Ihren förmlichen Antrag bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen. Wenn Sie im Team eine Existenz gründen, können maximal 2 Antragstellerinnen und Antragsteller je Vorhaben gefördert werden.
Sie werden nicht gefördert, wenn
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta