Informationen
Wenn Sie Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“.
Sie bekommen die Förderung für
Deutschkurse für Erwachsene, die Deutsch als Zweitsprache erlernen und durch die Teilnahme an den Kursen auch persönlich, kulturell, beruflich und sozial in die Gesellschaft integriert werden,Kosten für eine gemeinschaftliche kursbegleitende Kinderbetreuung, sofern die Betreuung der Kinder der Kursteilnehmenden während der Präsenzunterrichtszeit nicht durch eine Kindertagesstätte oder eine Schule erfolgen kann, sowiesozialpädagogische Begleitung der Kursteilnehmenden, sofern entsprechender Bedarf besteht.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden. Ihnen können Personal- und Sachkosten, Kosten für Kinderbetreuung, Kosten für sozialpädagogische Betreuung und für Verwaltungskosten bewilligt werden.
Zusätzlich werden die Kosten einer kursabschließenden Sprachprüfung je nach erreichtem Level des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) mit einem Betrag von bis zu EUR 180,00 je Teilnehmerin und Teilnehmer bezuschusst, sofern die Prüfung zu einem anerkannten Sprachzertifikat führt.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag jährlich bis zum 30.1. eines Jahres bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) anerkannte Volkshochschulen undLandesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie angehörende Einrichtungen,Volkshochschulen undLandesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie angehörende Einrichtungen,andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß WBG sowiesonstige Träger, die Sprachkurse für Erwachsene anbieten.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre angebotenen Sprachkurse müssen sich an Erwachsene mit Migrationshintergrund richten, die keinen Zugang zum Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben und die ihre Deutschkenntnisse verbessern oder erwerben möchten. Die Kurse stehen allen Teilnehmenden mit Migrationshintergrund offen, unabhängig vom Herkunftsland oder ihrer Bleibeperspektive.Sie können die Landessprachkurse als Präsenzunterricht, Online-Unterricht, Hybrid-Unterricht oder in einer Form des Blended Learning durchführen.Die inhaltliche Ausrichtung Ihrer angebotenen Sprachkurse orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache (GER) und führt bis zum Level C1.Sie sollen die Landessprachkurse während der Unterrichts- und Öffnungszeiten einer Kindertagesstätte oder einer Grundschule durchführen. Sie bekommen keine Förderung für individuelle kursbegleitende Kinderbetreuung für reinen Online-Unterricht oder Hybridunterricht.Der Zeitumfang der sozialpädagogischen Begleitung ist normalerweise auf maximal 70 Prozent des Umfangs des dazugehörenden Sprachkurses begrenzt.Sie stellen sicher, dass fachlich qualifiziertes Personal die Deutschkurse durchführt.Der Umfang des Unterrichts muss zwischen 100 und 600 Stunden betragen.Die Teilnehmendenzahl beträgt mindestens 8 und höchstens 15 Personen. Ausnahmeregelungen sind je nach Kurs möglich.Sie bieten jeden Landessprachkurs mit mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche an.An den Kursen können auch Personen mit einer Teilnahmeberechtigung an Integrationskursen des Bundes teilnehmen. Diese dürfen jedoch nicht mehr als 50 Prozent aller Teilnehmenden stellen.