Informationen
Wenn Sie Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Landesintegrationskonzepts planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, die der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund dienen.
Sie erhalten eine Förderung für
Projekte der gleichberechtigten Teilhabe, zur interkulturellen Öffnung der Gesellschaft, zur Förderung und Verstetigung einer Willkommens-/Anerkennungskultur sowie zur Förderung des Ehrenamtes in der Integrationsarbeit. Dies sind zum Beispiel Maßnahmen der Organisationsentwicklung, Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden und Beschäftigten in Verbänden und Kommunen sowie die Betreuung und Begleitung von Geflüchteten,oben genannte Projekte und Maßnahmen, die der Kofinanzierung des Landes bedürfen, um Zugriff auf Bundes- oder EU-Mittel zu erhalten, sowieKleinstprojekte vor Ort.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte 4 bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Bitte beachten Sie: Antragsschluss für das laufende Jahr ist jeweils der 15.11.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Träger der Wohlfahrtsverbände,Migrantenselbstorganisationen,sonstige ehrenamtlich Tätige im Integrationsbereich,Kommunen sowiesonstige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind zur Durchführung der Maßnahmen aufgrund der Aufgabenstellung und Ihrer Vorerfahrungen geeignet.Vorrangig gefördert werden Kooperationsprojekte, bei denen verschiedene Träger gemeinsam ein Projekt entwickeln und bei denen vor allem auch Geflüchtete in die Arbeit beziehungsweise Umsetzung der Maßnahme einbezogen werden. Zielgruppe der Projekte sind Zugewanderte und Einheimische.Bei Kleinstprojekten vor Ort darf das Kostenvolumen EUR 500,00 nicht übersteigen.Sie erhalten die Förderung nachrangig gegenüber den Fördermitteln der fachlich zuständigen Ressorts/Abteilungen des jeweils zuständigen Ministeriums. Sie legen bereits bei Antragstellung dar, weshalb Sie keine Förderung aus dem Fachbereich bekommen.Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicher.