Matching-
Copilot für Förderungen
29. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Wenn Sie Arbeitslose und Inhaftierte an eine berufliche Tätigkeit heranführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) Ihre Maßnahmen der sozialen Teilhabe und beruflichen Integration.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Auswahl der Projekte wird ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet. Reichen Sie Ihren formgebundenen Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens über das Online-Portal beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.
Antragsberechtigt sind juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihre Projekte in Thüringen durchführen.
Zur Zielgruppe Ihrer
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Integrations- und Teilhabeprojekte werden Ihrer Maßnahme durch das Jobcenter zugewiesen. Strafgefangene werden durch die jeweilige Justizvollzugseinrichtung Ihrer Maßnahme zugeordnet.
Sie sollen das pädagogische Personal vorrangig fest anstellen und sicherstellen, dass es über eine zur Aufgabe passende Qualifikation verfügt.
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