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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Maßnahmen im ländlichen Raum planen, die dessen Entwicklung als Lebens- und Arbeitsraum fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume.
Im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 erhalten Sie die Förderung für
Auf Basis der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden gefördert:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt von Ihrem Vorhaben und Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller ab.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis 31.8. eines Jahres an die zuständige Bewilligungsbehörde. Diese richtet sich nach Lage des Fördergebietes.
Innerhalb der Gebiete von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes ist dies die örtlich zuständige Flurneuordnungsbehörde. Außerhalb dieser Gebiete ist dies der zuständige Landrat. Wenn der Landrat für den antragstellenden Landkreis handelt, ist dies das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die das jeweilige Vorhaben durchführen, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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