Informationen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
anerkannte regionale Aktionsgruppen,rechtliche Voraussetzungen
Wenn Sie Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung und in die Nutzbarmachung von Brachflächen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung und zur Revitalisierung von Brachflächen.
Im Förderbereich „integrierte ländliche Entwicklung“ erhalten Sie die Förderung für folgende Maßnahmen:
CLLD (Community-Led Local Development)/ LEADER (Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale): von der örtlichen Bevölkerung betriebene Vorhaben zur lokalen Entwicklung,Pläne für die Entwicklung von ländlichen Gemeinden,Dorferneuerung und -entwicklung,dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen,Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes,Kleinstunternehmen der Grundversorgung,Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowieRegionalbudget zur Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung und der Stärkung der regionalen Identität.Im Bereich „Revitalisierung von Brachflächen“ erhalten Sie die Förderung für Vorhaben, durch die brach gefallene Flächen oder Gebäude einer nachhaltigen Entwicklung zugeführt werden. Dabei müssen Sie die Infrastruktur oder Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, einschließlich Freizeit und Kultur, verbessern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Für Ihren Antrag müssen Sie folgende Fristen beachten:
CLLD/LEADER-Vorhaben zur lokalen Entwicklung: im Rahmen von Wettbewerbsaufrufen, für Ausgaben der Verwaltung und Sensibilisierungsausgaben: bis zum 31.10. für das Folgejahr,Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden: bis zum 15.1. für das laufende Jahr,Dorferneuerung und -entwicklung: bis zum 15.1. für das laufende Jahr,Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: bis zum 15.1. für das laufende Jahr.Anträge für andere Maßnahmen können Sie laufend stellen.
Richten Sie Ihren Antrag für Maßnahmen der Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG).
Richten Sie Ihren Antrag für alle übrigen Maßnahmen an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechtes,Gemeinden und Gemeindeverbände,Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,an Maßnahmen der Flurneuordnung beteiligte Tauschpartnerinnen und Tauschpartner und andere beteiligte Personen sowieeigenständige Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Unternehmen, Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apothekern.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Vorhaben müssen in ländlich geprägten Orten umgesetzt werden. Dazu gehören Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner.Je nach Bereich müssen Sie für eine Förderung weitere Voraussetzungen erfüllen.Unternehmen in Schwierigkeiten bekommen keine Förderunng.