Matching-
Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Gemeindeverband neue, auch grenzüberschreitende Kooperationen mit anderen Kommunen eingehen oder bestehende Kooperationen erweitern möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei neuen vorbildhaften Projekten der interkommunalen Zusammenarbeit.
Sie erhalten die Förderung für Kooperationen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Förderung beträgt bei Kooperationsprojekten mit 2 nordrhein-westfälischen Beteiligten EUR 175.000. Für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten gibt es eine Erhöhung um jeweils EUR 35.000.
Für Kooperationsprojekte mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten beträgt die Förderhöhe EUR 75.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die zuständige Bezirksregierung.
Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform der juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta