
Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten
22. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Informationen
Wenn Sie als Hochschule in Hessen innovative Modellprojekte durchführen wollen, um Studierenden mit Migrationshintergrund den Übergang vom Studium in den Beruf zu erleichtern und sie als Fachkräfte zu gewinnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie als hessische Hochschule aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) bei innovativen Modellprojekten mit folgenden Zielsetzungen:
Sie erhalten die Förderung für die folgenden innovativen und modellhaften Maßnahmen als Gemeinschafts- oder Einzelprojekt oder als transnationales Projekt:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Für Modellprojekte beträgt die Förderdauer normalerweise 36 bis 48 Monate im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2028.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. des Jahres vor Projektbeginn elektronisch über das Antragsportal und schriftlich über die Hochschulleitung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), ESF-Consult.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die hessischen Hochschulen gemäß § 2 des Hessischen Hochschulgesetzes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Für laufende Projekte erhalten Sie keine Förderung.
Chatte mit der Förderung
Beta