Informationen
Wenn Sie sich an internationalen Projekten zum Thema grüner Wasserstoff beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Projekte zur Erforschung von grünem Wasserstoff entlang der gesamten Wertstoffkette. Gefördert werden Projekte zum Aufbau internationaler Kooperationen für Forschung und Innovation zu grünem Wasserstoff.
In verschiedenen Modulen sind Einzel- und Verbundvorhaben zu verschiedenen Förderschwerpunkten förderfähig.
Modul A: Internationale Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahmen mit Forschungskomponenten Förderung internationaler Projekte zur Eruierung von Kooperationspotenzialen, der Vorbereitung neuer Partnerschaften oder konkreten Kooperationsvorhaben sowie der Weiterentwicklung von bestehenden PartnerschaftenModul B: Internationale Forschungsprojekte mit Pilotcharakter (mit optionaler Industriebeteiligung) Förderung internationaler Forschungsprojekte, die primär die Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit deutscher Einrichtungen mit internationalen Partnerinnen und Partnern vorantreibenModul C: Internationale Verbundforschungsprojekte mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie (2 + 2) Förderung von Forschungsprojekten, an denen sowohl auf deutscher als auch auf ausländischer Seite je eine Hochschule beziehungswiese außeruniversitäre Forschungseinrichtung und jeweils ein Unternehmen beteiligt sindModul D: Internationalisierung von regionalen Innovationsclustern und Netzwerken Förderung der Erstellung von Internationalisierungskonzepten für regionale Innovationscluster oder Netzwerke, die in Deutschland angesiedelt sindModul E: Wissenschaftliche Kompetenzzentren Förderung des Aufbaus nachhaltiger, länderübergreifender Institutspartnerschaften und Kompetenzzentren in Deutschland und/oder in einem PartnerlandModul F: Technologiekooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen von EUREKA Förderung von Forschungsprojekten, die in europäischer und internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus den Zielländern einem oder mehreren Handlungsfeldern der Rahmenbekanntmachung zuzuordnen sind. Darüber hinaus kann der Gegenstand der Förderung durch aktuelle Bekanntmachungen von EUREKA im thematischen Geltungsbereich dieser Bekanntmachung ergänzt werdenModul G: Wissenschaftliches Begleitprojekt Förderung eines übergreifenden wissenschaftlichen Begleitprojekts, das die Auswirkungen der Fördermaßnahmen auf die Wasserstoffbranche in Deutschland einerseits und auf die Aktivitäten in den Partnerländern andererseits erforschtSie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Zu den verschiedenen Modulen werden spezifische Förderaufrufe veröffentlicht. Sie können Ihre Projektskizzen zu spezifischen Förderaufrufen einreichen.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger ein. Die fachlichen und administrativen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können Sie dem jeweiligen Förderaufruf entnehmen.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Bitte nutzen Sie für die Erstellung Ihres Antrags das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in allen Modulen
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungenund zudem in den Modulen A, B, C und D auch
andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts undin den Modulen B, C und D auch
kommunale Gebietskörperschaften.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.An einem Vorhaben der Module A, B, C, D und E beteiligt sich mindestens eine internationale Kooperationspartnerin oder ein internationaler Kooperationspartner, die oder der die Kooperationsabsicht durch einen Letter of Intent (LOI) bestätigt.An einem Vorhaben im Modul C („2 + 2-Projekte“) beteiligen sich zudem jeweils mindestens eine deutsche und eine internationale Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung sowie je ein deutsches und ausländisches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beziehungsweise Partnerinnen und Partner der Industrie.An einem Projekt im Modul F (EUREKA) beteiligen sich mindestens ein KMU aus Deutschland sowie mindestens 2 EUREKA-Länder.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.