Informationen
weitere gesellschaftliche Organisationen.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie im Verbund mit niederländischen Partnerinnen und Partnern Themen zu den ökologischen Krisen und den Auswirkungen auf das Ökosystem Wattenmeer aufgreifen und bearbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Die Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF) und für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützen Projekte, die das Wissen über die Auswirkungen der ökologischen Krisen auf das Ökosystem Wattenmeer, den Erhalt und die sozioökonomische Entwicklung der Gemeinschaften vergrößern. Die internationale Ausschreibung wird vom NWO – Niederländischen Forschungsrat durchgeführt.
Gefördert werden internationale Verbundvorhaben, die konkrete Konzepte und Handlungsoptionen für den nachhaltigen Schutz und ein effektives Management des Wattenmeeres entwickeln. Es sind 2 Phasen für die Förderung vorgesehen:
Phase 1 – Wissenschaftliche Themenschwerpunkte: Beschreibung und Bewertung von gegenwärtigen und zukünftigen ökologischen Veränderungen, die sich aus einzelnen oder kombinierten (kumulativen) Belastungen durch die dreifache ökologische Krise (Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Verschmutzung) und anderen menschlichen Einflüssen und lokalen Aktivitäten ergeben,Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen menschlicher Einflüsse auf die Ökosystemfunktionen und die spezifischen Ökosystemleistungen,Lösungen für ein nachhaltiges Management des Wattenmeeres inklusive Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Ökosystems sowie der davon abhängigen lokalen Gesellschaften,Beschreibung und Bewertung von gegenwärtigen und zukünftigen ökologischen Veränderungen, die sich aus einzelnen oder kombinierten (kumulativen) Belastungen durch die dreifache ökologische Krise (Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Verschmutzung) und anderen menschlichen Einflüssen und lokalen Aktivitäten ergeben,Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen menschlicher Einflüsse auf die Ökosystemfunktionen und die spezifischen Ökosystemleistungen,Lösungen für ein nachhaltiges Management des Wattenmeeres inklusive Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Ökosystems sowie der davon abhängigen lokalen Gesellschaften,Phase 2 – Kooperation und Transfer: Die ausgewählten wissenschaftlichen Verbundprojekte erarbeiten eine Skizze für das zusätzliche Koordinierungs- und Transferprojekt, das die Transferaktivitäten des internationalen Programms verbessert, die Zusammenarbeit der Forschungsprojekte unterstützt und gemeinsame Aktivitäten bündelt: Koordinierung programmübergreifender Aktivitäten,Identifizierung von Synergien zwischen den Projekten,Ergebnissynthese aus den Forschungsprojekten, Sicherstellung der programmweiten wissenschaftlichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,themenübergreifende, interdisziplinäre Vernetzung und Transfer der Forschung in die Praxis, Unterstützung des Dialogs mit Stakeholdern und Anwendern,Unterstützung und Begleitung des Transfers der Ergebnisse in Politik und Gesellschaft.Koordinierung programmübergreifender Aktivitäten,Identifizierung von Synergien zwischen den Projekten,Ergebnissynthese aus den Forschungsprojekten, Sicherstellung der programmweiten wissenschaftlichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,themenübergreifende, interdisziplinäre Vernetzung und Transfer der Forschung in die Praxis, Unterstützung des Dialogs mit Stakeholdern und Anwendern,Unterstützung und Begleitung des Transfers der Ergebnisse in Politik und Gesellschaft.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Der Zuschuss beträgt pro Verbund für Phase 1 zwischen EUR 1,8 Millionen und EUR 2,8 Millionen, maximal EUR 1 Million je deutscher Partnerin und deutschem Partner,Der Zuschuss beträgt für Phase 2 maximal EUR 500.000 auf deutscher Seite.Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Projektskizzen sind von dem Gesamtkoordinator des Verbundes bei dem gemeinsamen Call-Sekretariat beim NWO – Niederländischen Forschungsrat einzureichen. Deutschen Antragstellenden wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt aufzunehmen.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte beachten Sie die folgenden Einreichungsfristen:
Phase 1: bis spätestens 6.7.2023, 14:00 Uhr MESZ,Phase 2: bis spätestens 10.10.2024, 14:00 Uhr MESZ.rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,Forschungseinrichtungen,Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes,Verbände undAntragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Sie arbeiten in einem internationalen Konsortium mit Partnerinnen und Partnern aus Deutschland und den Niederlanden zusammen.Der bilaterale Verbund setzt sich aus Hauptantragstellenden, Mitantragstellenden und weiteren optional beteiligten Partnerinnen und Partnern zusammen.An einem Verbund beteiligen sich mindestens ein Haupt- oder Mitantragstellender aus einer niederländischen Fachhochschule oder einer sogenannten niederländischen TO2-Einrichtung.Die deutschen Hauptantragstellenden und Mitantragstellenden stammen nicht aus derselben Forschungseinrichtung, Universität oder einer anderen öffentlichen Wissensorganisation.In den Verbund beziehen Sie mindestens einen deutschen und einen niederländischen Stakeholder formell ein.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.