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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024 | Sächsische Staatskanzlei
Wenn Sie Projekte planen, mit denen die internationale Zusammenarbeit und der Europagedanke gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten verbessern sowie Projekte planen. Diese Vorhaben sollen der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen.
Dazu gehören auch innovative bi- und vorzugsweise trinationale Projekte, mit denen die Beziehungen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion) im besonderen Maße intensiviert werden.
Sie erhalten die Förderung unter anderem für
Zudem erhalten Sie eine Förderung für Module der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit der Europe Direct Informationszentren (EDIC).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 28.2. für das Kalenderjahr, mindestens jedoch 2 Monate vor dem Beginn des Vorhabens bei der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden ein. Europe Direct Informationszentren reichen ihren Antrag bis 30.8. für das Folgejahr bei der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden ein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt für Projekte der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und für Projekte zur Verbreitung des Europagedankens sind
Antragsberechtigt für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion sind
Antragsberechtigt für Projekte der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit sind die Europe Direct Informationszentren mit Sitz im Freistaat Sachsen.
Ihr Projekt der grenzübergreifenden Zusammenarbeit muss auf dem sächsischen, tschechischen oder polnischen Gebiet der Euroregionen stattfinden.
Ihr Projekt der interregionalen Zusammenarbeit muss im Freistaat Sachsen oder in den in der Richtlinie genannten Staaten und Regionen stattfinden. Dazu zählen vor allem die Slowakei sowie die Regionen Bretagne (Frankreich), Alberta (Kanada), Québec (Kanada), Hubei (China), Ober- und Niederösterreich, St. Petersburg (Russland), Baschkortostan (Russland), Tatarstan (Russland), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) und Lazio (Italien).
Ihr Projekt zur Verbreitung des Europagedankens muss im Freistaat Sachsen oder in Brüssel, Straßburg oder Berlin stattfinden. Einen angemessenen Teil der Projekte müssen Sie im Rahmen der jährlich im Mai stattfindenden Europawoche durchführen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen und mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln bestreiten. Als gemeinnützige Antragstellerin oder gemeinnütziger Antragsteller müssen Sie mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln bestreiten.
Um als bi- oder trinationales Projekt in der Zukunftsregion gefördert zu werden, müssen Ihre förderfähigen Ausgaben EUR 10.000 übersteigen.
Keine Förderung erhalten Sie für ein Projekt, das einen vorrangig kommerziellen Charakter hat oder parteipolitisch orientiert ist.
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