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Copilot für Förderungen
24. Mär. 2023
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Zusammenarbeit im deutsch-niederländischen Grenzgebiet verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Europäische Union fördert im Rahmen des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit zwischen den Regionen.
Um die Zusammenarbeit zwischen deutschen und niederländischen Partnerinnen und Partnern zu stärken, unterstützt das Interreg-VI- A-Programm Deutschland – Nederland Sie bei grenzübergreifenden Projekten, die folgenden thematischen Zielsetzungen zugeordnet werden können:
Das Fördergebiet umfasst Teile der deutschen Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und niederländische Gebiete. Das Programm ist hauptsächlich auf die Regionen gerichtet, die direkt an der deutsch-niederländischen Grenze liegen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Die maximale Zuwendung aus dem EFRE beträgt EUR 5 Millionen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme und unter Verwendung des Monitoring-Systems online. Die Zugangsdaten erhalten Sie beim zuständigen regionalen Programmmanagement.
Weitere Informationen bekommen Sie beim Gemeinsamen Interreg-Sekretariat Deutschland – Nederland.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, unter bestimmten Bedingungen auch natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben.
Als Unternehmen können Sie eine Förderung nur im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Transferstellen und sonstigen Bildungseinrichtungen oder im Rahmen von Verbundprojekten mit anderen Unternehmen erhalten.
Projekte unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen werden (KMU) besonders berücksichtigt. Als großes Unternehmen werden Sie nur in besonders begründeten Ausnahmenfällen gefördert.
Die Förderung ist folgende Bedingungen geknüpft:
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