Informationen
Wenn Sie zur Bekämpfung bakterieller und pilzlicher Resistenzen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt transnationale Forschungsprojekte zur Bekämpfung bakterieller und pilzlicher Resistenzen. Die Förderung erfolgt gemeinsam mit 29 Nationen innerhalb der Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR).
Gefördert werden Projekte zu folgenden 2 Themen:
Thema 1: Entwicklung neuer oder verbesserter Interventionen zur Vorbeugung, Milderung und/oder Behandlung von Pilzinfektionen, die gegen Behandlungen resistent sind und/oder bei denen die Gefahr einer Resistenzentwicklung besteht,Thema 2: Verbesserung, Vergleich und/oder Evaluierung von Strategien, Technologien, Behandlungen, Methoden, Protokollen oder Datensammlungen basierend auf existierenden Interventionen, um das Auftreten oder die Verbreitung bakterieller oder pilzlicher Resistenzen zu verhindern oder zu reduzieren oder Infektionen mit resistenten bakteriellen oder pilzlichen Erregern zu behandeln, zu heilen und neue Strategien zu empfehlen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Wenn eine deutsche Partnerin oder ein deutscher Partner an dem Verbundprojekt beteiligt ist, erhalten Sie maximal EUR 300.000 und bei 2 deutschen Partnerinnen oder Partnern pro Konsortium maximal EUR 500.000 (inklusive gegebenenfalls Projektpauschale oder Overheads).Das Förderverfahren ist dreistufig. Im 1. Schritt findet ein internationales Begutachtungsverfahren statt. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie daher Ihre gemeinsame Projektskizze bei dem „Joint Call Secretariat“ ein. Im 2. Schritt müssen Sie nach Aufforderung eine ausführliche Projektbeschreibung einreichen.
In der 3. Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartnerinnen und -partner der ausgewählten transnationalen Konsortien für ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis spätestens 14.3.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Sie beziehen alle zur Bearbeitung erforderlichen Partnerinnen und Partner aus Wissenschaft und Praxis ein.An Ihrem Vorhaben sind mindestens 3 bis maximal 6 einschlägig qualifizierte Forschungsgruppen beteiligt, die aus mindestens 3 unterschiedlichen Ländern stammen.Sie sind durch einschlägige Vorarbeiten zu Themen der antimikrobiellen Resistenz ausgewiesen.Sie halten nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung von präklinischer und klinischer Forschung ein.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.