Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Das InvestEU-Programm stellt langfristige Finanzmittel bereit und soll damit die Erholung aus tiefen wirtschaftlichen und sozialen Krisen unterstützen. Wenn Sie sich als Durchführungspartner beteiligen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine EU-Garantie erhalten. Die EU-Garantie kann bei zahlreichen Arten von Finanzierungen zur Absicherung der Risiken eingesetzt werden.
InvestEU zielt darauf ab,
Das Programm besteht aus folgenden Bestandteilen:
Als Durchführungspartner wenden Sie sich mit Ihren Projekten an den unabhängigen Investitionsausschuss für InvestEU, der die geplanten Investitionen und Finanzierungen bewertet und genehmigt. Wollen Sie investieren oder ein Projekt starten, registrieren Sie sich über das InvestEU-Portal.
Für andere Teilnehmer erfolgt die Förderung über die teilnehmenden Finanzinstitute und deren Produkte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt als Durchführungspartner sind nationale Förderbanken und internationale Finanzierungsinstitutionen.
Projektträger können öffentliche oder private Einrichtungen sein.
Antragsberechtigt im InvestEU-Fonds sind privatrechtliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Wirtschaftsakteure aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem förderfähigen Drittland.
Es müssen ein Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen bestehen, die die EU beziehungsweise einzelne Mitgliedsstaaten als Ganzes betreffen.
Vorhaben müssen von herausragender Bedeutung sein, insbesondere im Hinblick auf
Das Vorhaben darf nicht von der Förderung ausgeschlossen sein. Förderausschlüsse sind in Anhang V Abschnitt B zusammengefasst.
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