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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie in Altenpflegeschulen oder ehemalige Altenpflegeschulen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen, durch die Schulplätze in der Altenpflege erhalten bleiben.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Antragsberechtigt sind Sie als Träger einer Altenpflegeschule in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta