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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Wenn Sie bauliche oder ausstattende Maßnahmen an Jugendhilfeeinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei investiven Maßnahme wie Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen von Einrichtungen der Jugendhilfe.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die für die Leistungserbringung der Einrichtung notwendig sind und die direkt mit den Leistungsbereichen zusammenhängen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Einrichtungen, die nicht in der Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe liegen, beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bis zum 30.11. für das folgende Jahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Antragsberechtigt sind
In Ausnahmefällen sind Sie auch als nicht anerkannter Träger der freien Jugendhilfe antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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