Matching-
Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024
Wenn Sie in den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf der Straße und auf der Schiene (SPNV).
Sie erhalten die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss, bedingt rückzahlbare Zuwendung oder zinsloses Darlehen.
Die Höhe der Förderung beträgt für
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihre Maßnahme wird entweder in ein mittelfristiges Programm oder in ein jährliches ÖPNV-Invest-Programm aufgenommen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte jeweils im Jahr vor Beginn der Maßnahme beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ein, und zwar
Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Aufgabenträger, Eigentümerinnen und Eigentümer von Empfangsgebäuden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss
Sie müssen Ihren Eigenanteil und die Folgekosten mindestens für den Zeitraum der Zweckbindung sicherstellen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.
Beta