Informationen
Wenn Sie Investitionen in Ihre bestehende oder neue Biogasanlage planen, um zukünftig mehr Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft zu vergären oder einen überwiegenden Wirtschaftsdüngereinsatz zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen zur Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdünger.
Sie können einen Zuschuss für folgende Maßnahmen bekommen:
gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern,Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen,Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen,investitionsbegleitende Maßnahmen und sachkundige Begleitung.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme und Größe Ihres Unternehmens und beträgt
bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionssumme für Investitionsvorhaben,bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionssumme für die Umrüstung bereits errichteter und betriebener Biogasanlagen,bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionssumme für investitionsbegleitende Maßnahmen,bis zu 80 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben für die sachkundige Begleitung.Die maximale Förderhöhe pro Unternehmen und Investitionsvorhaben beträgt EUR 200.000, für sachkundige Begleitung EUR 8.000.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Ihren Antrag stellen Sie bitte
für bauliche Maßnahmen bis zum 31.12.2023 undfür alle anderen Vorhaben bis zum 30.6.2024.rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
landwirtschaftliche Unternehmen,Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowiekommunale Unternehmen, sofern sie selbstständige Betriebe sind,mit Betriebsstätte oder Niederlassung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.Sie müssen ihre fachliche Qualifikation nachweisen (beispielsweise durch eine Betreiberqualifikation Anlagensicherheit für Biogasanlagen gemäß TRGS 529 und TRAS 120).Über Ihre geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse muss ein Nachweis einer Wirtschaftsauskunftei vorgelegt werden, der nicht älter als 6 Monate ist.Die sachkundige Begleitung muss durch eine unabhängige sachverständige Person neutral und technologieoffen erfolgen.Sie müssen ein Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept erstellen und vorlegen.Den notwendigen Eigenanteil dürfen Sie nicht direkt oder indirekt aus anderen öffentlichen Mitteln erbringen.Nicht gefördert werden
der Erwerb von Grundstücken und damit verbundene Nebenkosten,der Erwerb von Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen und Gesellschaftsanteilen,Anlagen zur Gülle- und Gärrestseparierung,Stallbauinvestitionen,Eigenleistungen und Ausgaben für laufende Unternehmenstätigkeiten,Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas, die durch das EEG oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden,Antragstellerinnen und Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission.