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Copilot für Förderungen
07. Dez. 2023 | Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Wenn Sie als national bedeutsame Kultureinrichtung in Deutschland in Ihre nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Bund und Länder stellen im Rahmen der INK Finanzhilfen für Investitionen in den Substanzerhalt und die Weiterentwicklung national bedeutsamer Kultureinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland bereit.
Gefördert werden Maßnahmen zum nachhaltigen Erhalt, zur Modernisierung und zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen, dazu zählen insbesondere
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Anträge können in jährlichen Fördertranchen über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde gestellt werden. Bei Interesse erhalten Sie dort das entsprechende Antragsformular. Die Länder übermitteln ihre priorisierten Projektvorschläge bis zum 15.11. des jeweiligen Vorjahres. Die endgültige Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch die Staatsministerin für Kultur und Medien.
Die Verteilung der Mittel an die Länder orientiert sich grundsätzlich am Königsteiner Schlüssel.
Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Förderung von Grunderwerb, Ankäufen von beweglichem Kulturgut, von Publikationen, Eröffnungsfeiern sowie die Finanzierung laufender Personal-/Sachausgaben einschließlich Folgekosten sowie Projekte, deren alleiniger Zweck Planungen und Voruntersuchungen sind.
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