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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie als Kommune Investitionen planen, mit denen zusätzliche Betreuungsplätze für Grundschulkinder in einer Kindertageseinrichtung geschaffen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Grundschulkinder in einer Kindertageseinrichtung.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen in den Neubau, Ausbau oder Umbau einer Kindertageseinrichtung, um für Grundschulkinder zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 6.000 pro zu schaffendem Betreuungsplatz.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die zuständige Regierung.
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta