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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)
Wenn Sie als Träger in zusätzliche Betreuungsplätze in Ihrer Kindertageseinrichtung beziehungsweise in der Kindertagespflege oder in die Sanierung Ihrer Kindertageseinrichtung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Saarland unterstützt Sie als Träger bei Ihren Investitionen in den Erhalt und Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.
Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende Vorhaben:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 4.
Antragsberechtigt sind Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die kommunalen Gebietskörperschaften sowie andere Träger von Kindertageseinrichtungen, soweit diese über eine Anerkennung des örtlich zuständigen Jugendamtes verfügen.
Ausstattungsinvestitionen können nur von Personen beantragt werden, die im Besitz einer mindestens noch 3 Jahre gültigen Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta