Informationen
Wenn Sie ein Vorhaben planen, mit dem sich die Wettbewerbsfähigkeit von Häfen verbessern und der Schadstoffausstoß reduzieren lässt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie zur Senkung von CO2- und Schadstoffemissionen in Häfen.
Sie erhalten die Förderung unter anderem für
den Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur,die Herrichtung und Befestigung von Kai- und Umschlagsflächen zum Be- und Entladen beziehungsweise zur Zwischenlagerung einschließlich Beleuchtung,die Gleis- und Straßenerschließung des Hafengeländes einschließlich Sicherungstechnik und Beleuchtung,Anlagen zur Versorgung der öffentlichen Hafeninfrastruktur (zum Beispiel Strom, Wasser) und zur Erschließung der Hafengewerbeflächen,Anlagen zur Oberflächen-, Schmutz- und Abwasserentsorgung von öffentlichen, Hafenflächen und zur Erschließung der Hafengewerbeflächen,die Vertiefung der Hafensohle, Zufahrten und Liegeplätze in Verbindung mit einem Hafenausbau einschließlich Verbringung und Behandlung des Baggergutes,hafensicherheitstechnische Anlagen,den Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur im Zusammenhang mit der Nutzung emissionsarmer Schiffsantriebe oder Landstromanlagen,Anlagen, die in Zusammenhang mit einer umweltfreundlichen Energieversorgung stehen,Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Hafeninfrastrukturmaßnahmen sowie von Maßnahmen zur Senkung von CO2- und Schadstoffemissionen sowiedie Beseitigung von Industrie- und militärischen Altlasten, die die wirtschaftliche Entwicklung eines Hafenstandortes hemmen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Die Höhe des Zuschusses für Planungs- und Beratungsleistungen beträgt bis zu EUR 50.000 für eine Maßnahme.
Richten Sie bitte Ihren Antrag – normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens – an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Gemeinden,kreisfreie Städte,Landkreise oderkommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstehen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Als Antragstellerin oder Antragsteller können Sie die Zuwendung an Hafeninfrastrukturbetreiber weitergeben.Sie müssen die Notwendigkeit der Investitionsmaßnahme in Verbindung mit der verkehrlichen, strukturellen und regionalen Bedeutung und den damit verbundenen Beschäftigungseffekten nachweisen.Das Vorhaben darf ausschließlich dem Gebrauch der Hafennutzer dienen.Für Investitionsmaßnahmen müssen Sie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen.Sie müssen nachweisen, dass Sie den Eigenanteil sowie die Folgekosten der Investition tragen können und eine Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsicht beibringen.Investitionen in Sportboothäfen werden nicht gefördert.