Informationen
Wenn Sie in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Ihre Investitionen in modernste Technik und damit in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen.
Gefördert werden beispielsweise
Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung,bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation,allgemeine, mit dem Investitionsvorhaben direkt zusammenhängende Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, für Ersteinweisungen bei Maschinen und Technik vom Hersteller, Bauberatung und Betreuung von baulichen Investitionen, Vergabeleistungen sowie Durchführbarkeitsstudien undErwerb von abschreibungsfähigen Patentrechten, Lizenzen sowie Software.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Den Zuschuss erhalten Sie in Verbindung mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank.
Kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion erhalten bis zu 40 Prozent der förderfähigen InvestitionssummeKleinst- und kleine landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe erhalten bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionssumme.Mittlere Lohn- und Dienstleistungsunternehmen erhalten bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionssumme.Die Höhe des Zuschusses ist begrenzt.
Förderfähige allgemeine Aufwendungen und immaterielle Vermögenswerte maximal 10 Prozent der förderfähigen Investitionssumme, maximal EUR 10.000.Das gesamte förderfähige Investitionsvolumen beträgt maximal EUR 1 Million je Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger.Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion erhalten maximal EUR 250.000 pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.Gewerbliche Unternehmen erhalten maximal EUR 100.000 pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.Das in Verbindung mit dem Zuschuss stehende Darlehen der Rentenbank muss mindestens 60 Prozent der förderfähigen Investitionssumme betragen.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Online-Portal der Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) und senden den vollständig ausgefüllten und unterschrieben Zuschussantrag an Ihre Hausbank. Die Hausbank leitet Ihren Antrag an die LR weiter.
Vor der Antragstellung kann die LR ein Interessenbekundungsverfahren durchführen. In diesem Fall müssen Sie sich als Interessentin oder Interessent vor dem Interessenbekundungsverfahren auf dem Förderportal der LR registrieren.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion,landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowiegewerbliche Maschinenringe.Das Förderprogramm ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragstellende müssen ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachweisen.Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet und Sie können die Wirtschaftlichkeit des Betriebs und die Tragfähigkeit der Investition belegen.Sie setzen die Investitionsmaßnahme in Deutschland um.Sie halten alle rechtlichen sowie technischen Mindestvoraussetzungen ein.