Informationen
Wenn Sie Investitionen planen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Absatzmöglichkeiten in der Landwirtschaft zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Thüringen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) bei Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Teil A) sowie landwirtschaftlichen Ökoerzeugnissen (Teil B).
Die Förderung erhalten Sie für Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art und Größe Ihres Unternehmens
20 Prozent bis 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,25 Prozent bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse.Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen maximal EUR 3 Millionen je Vorhaben betragen.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000.
Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Zuvor sollten Sie ein Informationsgespräch in der TAB führen, um die generelle Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens abzuklären.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Erzeugerzusammenschlüsse in Form von anerkannten Erzeugerorganisationen sowie Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen,Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung dieser Erzeugnisse bezieht, sowieUnternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Kooperationen einschließlich operationeller Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP).Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Erzeugerzusammenschlüsse müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU erfüllen. Bei Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse muss es sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU oder mittelgroße Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten oder einen Jahresumsatz von maximal EUR 200 Millionen handeln.Sie müssen ein Investitionskonzept vorlegen. Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen.Als Erzeugerzusammenschluss müssen Sie mindestens über eine Dauer von 5 Jahren nach Marktstrukturrecht anerkannt sein beziehungsweise den Erzeugerzusammenschluss für Qualitätsprodukte aufrechterhalten.Im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gilt: Sie erhalten als Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung nur dann einen Zuschuss, wenn Sie mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die Sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.Im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse müssen Sie die Einführung oder Beibehaltung der Regeln für die Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Erzeugnisse in Ihrem gesamten Unternehmen oder in kompletten Produktionsstrecken nachweisen.Sie müssen Ihr Vorhaben grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren durchführen.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Unternehmen in Schwierigkeiten nach den Leitlinien der EU,Zuwendungsempfänger, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben sowieErzeugerorganisationen für Obst und Gemüse.