Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Wenn Sie Investitionen in Ihr landwirtschaftliches Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss und eine Bürgschaft erhalten.
Das Land Thüringen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Investitionen. Die Förderung erfolgt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.
Das Förderprogramm gliedert sich in folgende Bereiche:
Sie bekommen die Förderung in Form eines Zuschusses, im Rahmen des AFP auch als Ausfallbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab und beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Die Förderung in den Bereichen AFP und Ökolnvest ist begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von insgesamt EUR 5 Millionen (AFP) beziehungsweise EUR 2 Millionen (ÖkoInvest). Diese Obergrenze können Sie in den Jahren 2015 bis 2020 (AFP: bis 2022) jeweils einmal ausschöpfen.
Für kleine Investitionen liegt die Obergrenze bei einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von insgesamt EUR 20.000.
Im Förderbereich AFP müssen Sie mindestens EUR 20.000 investieren, bei kleinen Investitionen und bei Ökolnvest mindestens EUR 5.000.
Bürgschaften können maximal 70 Prozent des Ausfalls abdecken.
Ihren Antrag reichen Sie zu bestimmten Terminen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU und deren Zusammenschlüsse sowie Kooperationen und operationelle Gruppen.
Ihr Unternehmen muss
Zusätzlich gelten folgende Besonderheiten:
Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen. Ausnahmen sind möglich, wenn der Betriebssitz Ihres Unternehmens in Thüringen und der Investitionsort in einem angrenzenden Bundesland liegt und einen territorialen Bezug zum Betriebssitz hat.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Detailregelungen zu besonderen Anforderungen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms und zu Positivlisten gibt die Thüringer Aufbaubank (TAB) im Rahmen des jeweiligen Antragsverfahrens bekannt.
Darüber hinaus gelten für die einzelnen Programmteile spezifische Voraussetzungen.
Beta