Informationen
Wenn Sie in grüne Verkehrsprojekte investieren möchten, können Sie für Ihre Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie bei der Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland.
Sie erhalten das Darlehen für Investitionen in
klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge,klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung,Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft,nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität.Sie können ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Mindestbetrag von EUR 25 Millionen pro Vorhaben erhalten. Die Konditionen wie beispielsweise Kreditbetrag, Laufzeit, Zinsbindung, Abruffrist und Tilgung können Sie individuell bei der KfW anfragen. Die KfW bietet einen beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes an.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens 4 Jahre.
Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag weiter an die KfW Bankengruppe.
Sie können das Darlehen innerhalb der zulässigen Beihilfeobergrenzen mit anderen Fördermitteln kombinieren.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind
natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben,juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln,Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowiegemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller.Weitere Voraussetzungen:
Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, beispielsweise in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von null oder in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur.Sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen.Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Von der Finanzierung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben, Leasingfinanzierungen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen.