Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Sportstätten modernisieren und barrierefrei oder energieeffizient ausbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionsmaßnahmen an Sportstätten.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Gesamtfördervolumen zwischen 50 und 90 Prozent (in Ausnahmefällen bis 100 Prozent).
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Projektskizzen und Kosten- und Finanzierungspläne über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ein. In der 2. Stufe richten Sie Ihren Antrag nach Auswahl der Fördermaßnahme an die NRW.BANK.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige, rechtsfähige Sportorganisationen, Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen.
Die Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta