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Copilot für Förderungen
21. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Wenn Sie bauliche oder ausstattende Maßnahmen für Familieneinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Schaffung einer zeitgemäßen Infrastruktur von Familieneinrichtungen, die die Bedürfnisse von Familien an Beratung, Bildung und Erholung berücksichtigt.
Sie erhalten die Förderung für
Als Familieneinrichtungen zählen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Die Bagatellgrenze für bauliche Maßnahmen beziehungsweise Modernisierung beträgt EUR 15.000 brutto, die Bagatellgrenze für technische und inventarmäßige Ausstattung beträgt EUR 5.000 brutto.
Grundsätzlich müssen Sie für das Folgejahr geplante Vorhaben vor Planungsbeginn und Antragstellung bis zum 30.9. des laufenden Jahres bei dem zuständigen Ministerium für Familienförderung anmelden.
Werden Sie zur Antragstellung aufgefordert, können Sie Ihren Antrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.
Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige und kommunale Träger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Beta