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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wenn Sie in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg unterstützen Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Investitionsmaßnahmen, die zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beitragen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab. Er kann bis zu 40 Prozent Ihres förderfähigen Investitionsvolumens betragen (einschließlich der erforderlichen Erschließungskosten), maximal aber EUR 400.000 je Antrag.
Ihr förderfähiges Investitionsvolumen muss mindestens EUR 20.000 und darf höchstens EUR 2 Millionen betragen. Sie können diese Obergrenze in den Jahren 2023 bis 2027 einmal ausschöpfen.
Als junge Landwirtin oder junger Landwirt bis 40 Jahre können Sie einen zusätzlichen Zuschuss von 10 Prozent erhalten, maximal jedoch EUR 20.000.
Für Betreuungsgebühren beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Betreuungsgebühren, maximal aber EUR 10.500.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Antragstermine erfahren Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU. Dazu gehören auch Unternehmen, die während eines Zeitraumes von höchstens 2 Jahren vor Antragstellung gegründet wurden und auf eine erstmalige selbstständige Existenzgründung zurückgehen.
Das Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union.
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