
Inwertsetzung von belasteten Flächen (RL IWB)
15. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Informationen
Wenn Sie belastete Flächen sanieren oder Deponien sichern und stilllegen, um Umweltgefahren vorzubeugen und zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen fördert investive Maßnahmen, um belastete Flächen zu sanieren oder die Sicherung und Stilllegung von Deponien zu erreichen.
Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Förderung beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent. Gibt es ein herausgehobenes, staatliches Interesse, liegt die Unterstützung bei bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderung muss mindestens EUR 10.000 betragen.
Sie reichen die Förderanträge vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich in zweifacher Ausführung bei der Landesdirektion Sachsen ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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